SGB XII

Seminar für Einsteiger:innen

Strategien und Wege zur Senkung von Krankenhilfekosten im SGB XII – Grundlagenseminar
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen hat inzwischen dazu geführt, dass die meisten Kassen ganz offensichtlich versuchen, Mitgliedschaften für SGB XII-Bezieher/-innen regelrecht „abzuwimmeln“. Gehen Sie gegen rechtswidrige Ablehnungen der Kassen vor und setzen Sie reguläre Mitgliedschaften für Ihre Antragsteller/-innen und Leistungsbezieher/-innen durch, anstatt Anmeldungen gem. § 264 SGB V vorzunehmen!

Dazu sind fundierte Kenntnisse im SGB V nötig, konkret im Bereich Mitgliedschaften:

  • Pflichtversicherungen
    • Auffang-Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13 SGB V
    • KVdR
    • WfbM
  • freiwillige Versicherungen
    • insbes. der besondere Zugang für schwerbehinderte Menschen
    • für Spätaussiedler/-innen (insbes. Aufgreifen von unversicherten Bestandsfällen)
    • obligatorische Anschlussversicherung (OAV) gem. § 188 (4) seit 1.8.13
  • Familienversicherungen
    • insbes. die Familienversicherung ohne Altersgrenze als behindertes Kind
  • PKV, insbes. Versicherungen im Basistarif
  • Auslandsbezug (Sachleistungsaushilfe) bei Mitgliedschaften in EU-Ländern bzw. Abkommensstaaten (Aktivierung der Versicherung in Deutschland)

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer/-innen zu befähigen, in der Praxis die Krankenhilfekosten zu senken. Dazu werden folgende Strategien unterrichtet:

  • Neuanmeldungen gem. § 264 SGB V vermeiden (Prävention)
  • unversicherte Bestandsfälle wieder in der GKV (ggf. PKV) versichern
  • Erstattungen durchsetzen
  • Beitragsbescheide der Krankenkassen überprüfen

Die Teilnehmer/-innen haben die Gelegenheit, ihre Fälle aus der Praxis zum Seminar mitzubringen.

Dieses Grundlagenseminar wird durch das Aufbauseminar ergänzt, in dem besondere Problemfelder – neben einer Wiederholung der wichtigsten Grundthemen – vertieft werden. Für einen optimalen Seminarerfolg sollten mind. 6-12 Monate Praxistätigkeit zwischen dem Besuch des Grundlagen- und des Aufbauseminars liegen.

Zielgruppe: Sachbearbeiter/-innen im Vollzug der Sozialhilfe, die geringe oder keine Kenntnisse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an die Sachbearbeiter/-innen des 3. und 4. Kapitels im SGB XII sowie an die Sachbearbeiter/-innen in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. Es eignet sich aber auch für Krankenhilfe-Sachbearbeiter/-innen.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB V (aktuelle Ausgabe!); VVG (§§ 192 – 208), VAG (§§ 152 und 153); SGB I, X und XII sind hilfreich.

Hinweis: Die Rechtsgrundlagen können bei Bedarf kostenlos unter www.buzer.de heruntergeladen werden.

Ein ausführliches Exposé mit diversen Anlagen, u. a. Rundschreiben der Krankenkassen, einschlägigen Urteilen im Volltext sowie Musterschreiben zu den wichtigsten Problemen wird von der Dozentin zur Verfügung gestellt.

Dozent: Die SGB XII-Grundlagenseminare hat mein Dozentenkollege Klaus Rohsmöller aus Rheine übernommen. Sie können als offenes Seminar beim Studieninstitut Westfalen-Lippe (STIWL) in 2 Modulen besucht werden:

https://www.stiwl.de/fortbildung/veranstaltungen/alle-termine/

dort im Suchfeld „Krankenversicherung“ eingeben.

Beim KBW e.V. in Berlin unterrichtet Peter Otto die Grundlagen:

https://www.kbw.de/seminar/sgb-xii-krankenhilfekosten-grundlagen_SOB061N

Seminar für Fortgeschrittene

„Strategien und Wege zur Senkung von Krankenhilfekosten im SGB XII: spezielle Probleme“ – Aufbauseminar

Das Spezialseminar baut auf dem Grundlagenseminar auf. Es richtet sich an Teilnehmer/-innen, die bereits über sicheres Grundwissen an der Schnittstelle Krankenversicherung zum SGB XII verfügen und sich darüber hinaus besonderen Problemfeldern an dieser Schnittstelle widmen möchten, die sie in der Praxis im Rahmen der Umsetzung der Kenntnisse aus einem Grundlagenseminar erlebt haben. Der vorherige Besuch (irgend) eines Grundlagenseminars (auch bei anderen Dozenten) zu diesem Thema ist daher Voraussetzung.

Für einen optimalen Seminarerfolg sollten mind. 6 – 12 Monate Praxistätigkeit zwischen dem Besuch des Grundlagen- und des Aufbauseminars liegen. Das Aufbauseminar thematisiert als Auffrischung konkret nach Wunsch der Teilnehmer/-innen bestimmte grundsätzliche Fragen zu Mitgliedschaften und widmet sich dann besonderen Themen, die bei der Umsetzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten sowie aktuellen Neuerungen. Das Seminar hat Workshop-Anteile; die Teilnehmer/-innen werden daher vor dem Seminar von den Dozenten per E-Mail informiert und können und sollen ihre Fragen und konkreten Problemfälle aus der Praxis vorab einreichen. Sie gestalten so die konkrete Auswahl der Schwerpunkte des Seminars mit.

Dieses Seminar kann daher mehrfach besucht werden.

Das Seminar wird von zwei erfahrenen Dozenten durchgeführt, die über umfangreiche Kenntnisse aus der Praxis verfügen.

Die nachfolgenden Schwerpunkte sind als Angebot der Dozenten zu verstehen:

Schwerpunkte:

  • Pflichtversicherungen: besondere Probleme bei der Durchsetzung der Auffang-Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13 SGB V, Überprüfung von Ablehnungen der KVdR, Hinweise zu auftretenden Problemen bei Menschen in WfbM (z. B. längere Erkrankungen, Ende von Mitgliedschaften)
  • Freiwillige Versicherungen: vertiefende Hinweise zum besonderen Zugang für schwerbehinderte Menschen, Aufgreifen von unversicherten Bestandsfällen für Spätaussiedler/innen, bes. Probleme bei der obligatorischen Anschlussversicherung gem. § 188 (4) seit dem 1.8.2013
  • Familienversicherungen: prakt. Hinweise zur Umsetzung der Familienversicherung ohne Altersgrenze als behindertes Kind
  • PKV: Umgang mit speziellen Problemen im Basistarif und mit Beitragsrückständen
  • Auslandsbezug: Umsetzung der Mitgliedschaft bei Renten aus EU-Ländern
  • Besonderheiten bei Inhaftierung
  • rechtliche Möglichkeiten bei der Wiederherstellung einer Mitgliedschaft (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überprüfungsantrag, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch).

Die Strategien zur Senkung von Krankenhilfekosten – Neuanmeldungen gem. § 264 vermeiden, unversicherte Bestandfälle in die GKV (ggf. PKV) zurückführen, Erstattungen durchsetzen und Beitragsbescheide überprüfen – werden vertieft.

Zielgruppe: Sachbearbeiter/-innen im Vollzug der Sozialhilfe, die sichere Kenntnisse an der Schnittstelle der gesetzlichen Krankenversicherung zum SGB XII besitzen. Das Seminar richtet sich in erster Linie an die Sachbearbeiter/-innen des 3. und 4. Kapitels im SGB XII sowie an die Sachbearbeiter/-innen in der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. Es eignet sich aber auch für Krankenhilfe-Sachbearbeiter/-innen.

Benötigte Arbeitsmittel: SGB V (aktuelle Ausgabe!); VVG (§§ 192 – 208), VAG (§§ 152 und 153); SGB I, X und XII sind hilfreich.

Hinweis: Bei Bedarf können die Rechtsgrundlagen unter www.buzer.de kostenlos heruntergeladen werden.

Ein ausführliches Exposé mit diversen Anlagen, u. a. Rundschreiben der Krankenkassen, einschlägigen Urteilen im Volltext sowie Musterschreiben zu den wichtigsten Problemen wird von der Dozentin zur Verfügung gestellt.

Dozenten: ab 2024 Klaus Rohsmöller und Sven Ulbrich

Das Aufbauseminar wird sowohl vom KBW e.V. angeboten:              https://www.kbw.de/seminar/sgb-xii-krankenhilfekosten-vertiefung_SOB061A

als auch vom STIWL in Münster:

https://www.stiwl.de/fortbildung/veranstaltungen/alle-termine/

dort im Suchfeld „Krankenversicherung“ eingeben.