Betreuer/-innen

Seminar für Einsteiger/-innen und Fortgeschrittene

„Problemfeld Krankenversicherung in der Praxis von Betreuer/-innen“

Leider zeigt sich in der Betreuungspraxis zunehmend eine ablehnende Haltung der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Betreuten, insbesondere gegenüber Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII. Dies sowohl im Bereich Leistungen als vor allem auch im Bereich Mitgliedschaften. Die Kassen verschicken überwiegend Schreiben mit dem Tenor „… bedauern, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht möglich ist“ ohne Rechtsgrundlage oder gar Rechtsbehelf. Das Seminar spiegelt punktgenau die Probleme der Betreuer/innen mit den Kassen wider. Den Teilnehmer/-innen wird das rechtliche Handwerkszeug für die Auseinandersetzung mit den Kassen an die Hand gegeben, um Mitgliedschaften und Leistungen zu erwirken. Ziel ist es, die Teilnehmer/-innen mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V vertraut zu machen, um damit eine Handhabe gegen die – leider – häufigen Fehlentscheidungen der Krankenkassen zu erlangen und vorab selber einschätzen zu können, ob eine gesetzliche Versicherung bzw. bestimmte Leistungen in Frage kommen. Die Teilnehmer/-innen können die Probleme ihrer Betreuerpraxis im Umgang mit den Kassen in den Seminarverlauf einbringen. Angesichts der Stofffülle werden hohe Anforderungen an die Konzentration und Aufnahmefähigkeit der Teilnehmer/-innen gestellt. Die Teilnehmer/-innen haben die Gelegenheit, ihre Fälle aus der Praxis zum Seminar mitzubringen.

Schwerpunkte:

  • Pflichtversicherung (Rentner – KVdR, über 55-Jährige, die Auffang-Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13)
  • freiwillige Versicherung mit besonderen Zugängen für Spätaussiedler, schwerbehinderte Menschen
  • obligatorische Anschlussversicherung (OAV) gem. § 188 (4) seit 1.8.13
  • Familienversicherung (Ehegatten und Kinder, Stief- und Enkelkinder, Pflegekinder)
  • geringfügige Beschäftigungen
  • PKV (private Krankenversicherung)
  • Inhaftierung
  • Zusatzbeiträge, Kassenwechsel
  • Zuzahlungspflicht und Belastungsgrenzen (ehemals: Härtefälle): Praxisgebühren; Zuzahlungen bei Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln; Zuzahlungen bei stationärer Vorsorge, stationärem Aufenthalt oder Rehabilitation; Zuzahlung bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe; Regelungen für chronisch Kranke; Regelungen bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Brillen und anderen Sehhilfen; Fahrkosten zur ambulanten Behandlung
  • Sperrzeit Bundesagentur für Arbeit und nachgehender Versicherungsschutz
  • Krankengeld, -anspruch in WfbM
  • Mutterschaftsgeld
  • beitragsfreie Versicherung während Elternzeit/Elterngeldbezug
  • die Versichertenkarte
  • Krankenbehandlung für nicht versicherte Hilfeempfänger/-innen
  • Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 27 SGB X

Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen aus Behörden (z. B. Sozialämtern, Betreuungsbehörden), Mitarbeiter/-innen von Heimen und Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer/-innen, sonstige Interessent/-innen

Arbeitsmittel: SGB V (aktuelle Ausgabe!), VVG (§§ 192 – 208), VAG (§ § 152 und 153); SGB I, X und XII sind hilfreich.

Hinweis: Die Rechtsgrundlagen können bei Bedarf kostenlos unter www.buzer.de heruntergeladen werden.

Ein ausführliches Exposé mit diversen Anlagen, u. a. Rundschreiben der Krankenkassen, einschlägigen Urteilen im Volltext sowie Musterschreiben zu den wichtigsten Problemen wird von der Dozentin zur Verfügung gestellt.

Dozent: Die Seminare für Betreuer/-innen führt mein Dozentenkollege Klaus Rohsmöller aus Rheine durch. Seminarwünsche vermittle ich gerne.